Kindesunterhalt

Ihre Unterhaltspflicht erfüllen Eltern in der Regel, indem sie ihre Kinder gemeinsam betreuen. Trennen sich die Eltern, ist derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, zur Leistung von Unterhaltszahlungen verpflichtet. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich in der Regel nach den Bedarfssätzen der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig von der Höhe des Nettoeinkommens des Unterhaltsverpflichteten und des Alters des Kindes.

Ansprüche auf Kindesunterhalt werden von dem betreuenden Elternteil geltend gemacht. So wird verhindert, dass ein Kind gerichtlich gegen seinen Vater oder seine Mutter vorgehen muss.

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