Neu: Düsseldorfer Tabelle 2010 bereits berücksichtigt!

Unterhalt leichtgemacht!

Willkommen auf unserem Online-Portal Unterhalt! Wir informieren Sie über die Neuerungen im Unterhalt nach der zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform. Wir berechnen einfach und günstig Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltsverpflichtung unter Berücksichtigung der am 01.01.2010 aktualisierten Düsseldorfer Tabelle !

Unterhalt – Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt. Wir erläutern Ihnen, unter welchen Umständen und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht.

Reform – Die Unterhaltsrechtsreform 2008 hat sich insbesondere zum Ziel gesetzt, die Stellung der minderjährigen Kinder zu verbessern. Außerdem sind die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner stark beschränkt worden. Die weiteren Änderungen und wie sich die Reform auf Ihren Unterhaltsanspruch beziehungsweise Ihre Unterhaltsverpflichtung auswirkt, erfahren Sie hier.

leichtgemacht – Das Unterhaltsrecht ist unübersichtlich und kompliziert. Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen, die Sie als Unterhaltsempfänger beziehungsweise als Unterhaltszahler benötigen, und übersetzen Ihnen hierfür das Gesetz ins Deutsche. Wenn Sie schnell und einfach Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltsverpflichtung ermitteln wollen, bieten wir Ihnen hierfür unseren Unterhaltsschnellrechner an.

Haben Sie Fragen? Die Antworten finden Sie unter unseren Menüpunkten Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt sowie bei unseren Erläuterungen zur Unterhaltsreform 2008 .

Oder nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.