Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.
(Bertolt Brecht)

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Volker Beernink
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück
  • Erstes Juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Oldenburg
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Münster
  • Zweites Juristisches Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf
  • 1998 Zulassung als Rechtsanwalt, seitdem als selbständiger Rechtsanwalt tätig in der Rechtsanwaltskanzlei Stiegemeyer, Beernink und Helmich, Westerkappeln
  • 2005 Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des DAV sowie im Anwalts- und Notarverein Münster

Meike Gerlach
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
  • Erstes Juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Dortmund
  • Zweites Juristisches Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf
  • 2004 Zulassung als Rechtsanwältin, seitdem als selbständige Rechtsanwältin in Dortmund tätig
  • 2007 Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)