Unterhaltsrechner

Unser Unterhaltsschnellrechner wird derzeit überarbeitet und auf den aktuellen Stand der Düsseldorfer Tabelle gebracht. Zur Zeit ist er noch auf dem Stand des Jahres 2009. Die Unterhaltsbeträge haben sich demgegenüber seit dem 01.01.2010 um durchschnittlich 13 % erhöht.

Am Ende dieser Seite finden Sie einen Schnellrechner zur Ermittlung Ihrer Kindesunterhaltsverpflichtung oder Ihres Kindesunterhaltsanspruchs. Mit Hilfe des Schnellrechners können Sie Unterhaltsansprüche von maximal zwei minderjährigen Kindern berechnen.

Sie haben mehr als zwei Kinder?

Sie möchten Ihren Ehegattenunterhalt berechnen?

Ihr Kind ist volljährig?

Das Sozialamt fordert Sie auf, Unterhalt für Ihre Eltern zu zahlen?

Hierfür benötigen wir spezielle Angaben von Ihnen. Wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns oder schreiben Sie uns eine eMail . Zu dem günstigen Pauschalpreis von 89 EUR erstellen wir Ihnen gern Ihre individuelle Unterhaltsberechnung.

Wenn Sie über uns auch ein gerichtliches Verfahren durchführen - beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltsklagen, Sorgerechtsanträge - wird Ihnen die oben genannte Gebühr gut geschrieben.

Wie hoch ist ihr monatliches Nettoeinkommen?
Für wieviele Kinder muß Unterhalt gezahlt werden?

Letzte Aktualisierung: 05.01.2010